Das Ableben eines Menschen ist ein trauriger Anlass. Leider verbleibt aber in unserer beschleunigten Zeit vielfach nicht einmal die nötige Zeit um die Trauer auszuleben. Mit dem Tod eines Menschen geht eine Vielzahl zu regelnder Vorgänge einher, die nicht unbearbeitet liegen gelassen werden dürfen. Oft sind die Vorgänge so komplex, dass man nach Möglichkeit professionelle Hilfe benötigt. Es darf auch niemandem peinlich sein, dass er in einer solchen Situation fremde Hilfe in Anspruch nimmt, denn sachkundige Unterstützung erleichtert mit Sicherheit auch den Umgang mit der eigenen Trauer.

Hinzu kommt weiter, dass mit dem Eintritt des Todesfalles bereits die ersten und zum Teil recht kurzen Fristen zu laufen beginnen. Üblicherweise müssen innerhalb kürzester Zeit die rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Verstorbenen, soweit diese nicht bereits zuvor bekannt waren, erfasst, geregelt und einer Beendigung zugeführt werden.

Die erste professionelle Hilfe erhalten Sie im Regelfall bereits durch den Bestatter. Dieser erfasst die wirtschaftlichen Verhältnisse, fertigt entsprechende Mitteilungen an die Rentenversicherung und die Mitteilung an das Standesamt.

Damit ist aber ist aber regelmäßig nur die reine Beisetzung abgewickelt und bearbeitet. Es verbleibt eine Vielzahl von weiteren Regelungen. Dies beginnt bereits mit der Frage, ob etwaig ein Testament vorhanden war, die Erben bekannt sind, deren Aufenthalt bekannt ist, oder aber in Ermangelung einer testamentarischen Verfügung die gesetzliche Erbfolge greift.

Auch in tatsächlicher Hinsicht ist eine Vielzahl von Angelegenheiten zu regeln. Das Tätigkeitsfeld reicht von der Kündigung einer angemieteten Wohnung, deren Räumung und Verwendung, beziehungsweise Verwertung des noch vorhandenen Inhaltes, der Abmeldung von Telefon, Strom oder sonstigen Energieversorgern, Um- oder Abmeldungen von Fahrzeugen, deren Verwertung, Mitteilungen an Versicherungen und so weiter und sofort. Dabei kommt auch noch hinzu, dass viele Dinge noch gar nicht geregelt werden können, weil kein Erbschein vorliegt. Vielfach verweigern Banken die Auskunft, auch wenn sich etwa aus Familienunterlagen der unmittelbare Abstammungsnachweis ergibt.

Es muss also gegebenenfalls der Erbschein möglichst rasch beantragt werden. Hinzu kommt auch, dass mit dem Tode, hier darf ich Bezug nehmen auf die Ausführungen zur Testamentserrichtung und zum Erben allgemein, unmittelbar eine Rechtsnachfolge in die Rechtsstellung des Verstorbenen erfolgt. Um darüber zu entscheiden bleiben dem Erben nur 6 Wochen, die sogenannte Ausschlagungsfrist. Auch wenn hiervon Ausnahmen bestehen, ist eine solche Entscheidungsfrist relativ kurz, was insbesondere im Hinblick auf die Bearbeitungsfristen für einen Erbscheinsantrag gilt.

Enthält der Nachlass etwa Grundbesitze, so muss ein entsprechender Eintrag, beziehungsweise Umtrag beim Grundbuch erfolgen. Hier besteht etwa kostengünstige Möglichkeiten die Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren nach Erhalt vorzunehmen, weil dann keine Gerichtsgebühren anfallen.

Für einen Beistand in all den vorstehenden Problemstellungen stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.